Arbeitsordnung 1. Die Arbeit ist Erholung, jede Anstrengung ist zu vermeiden. Wer bei der Arbeit schwitzt, ist sofort zu entlassen. 2. Der Beginn der Arbeitszeit ist nach dem Ermessen Angestellten festzulegen. Er sollte jedoch 10.00 Uhr vormittags nicht überschreiten. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht. 3. Der Mindestlohn beträgt 20,- DM die Stunde (das wären 3840,- DM im Monat). Zusätzlich noch freie Kost, Bier und Zigaretten. 4. Jeder Angestellte hat im tadellosen Kostüm (nach Maß geschneidert) zu erscheinen. Kosten trägt der Chef. 5. Angestellte, die länger als 5 Wochen in der Firma sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und nach Hause gefahren. Luxuslimosinen für ältere Betriebsangehörige stehen genügend zur Verfügung. 6. Während der Arbeitszeit darf gesungen und gepfiffen werden. Wird ein Lied angestimmt, ist es Pflicht, daß jeder mitsingt. 7. Von 12.00 – 15.00 Uhr ist Mittagspause. Männer nehmen an geschmückter Tafel Platz. 8. Von 15.00 – 16.00 Uhr ist allgemeine Kaffeetafel. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung. 9. Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden ! 10. Um 17.00 Uhr ist Feierabend. Beim verlassen der Arbeitsstätte ist der Chef verpflichtet, jeden Arbeiter die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit Dank auszusprechen. 11. Das Austreten währen den Pausen ist möglichst zu unterlassen. Dafür ist die Arbeitszeit da ! 12. Will ein Arbeiter heiraten, so hat der Chef für seine vollständige Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeit findet in der Wohnung des Chefs statt. Der Betrieb muß aus diesem Anlaß mindestens 8 Tage geschlossen bleiben. 13. Bei Streitigkeiten sind Tisch und Stühle möglichst zu schinden. Knüppel, Revolver und Schlagstöcke sind beim Betriebsrat zu empfang zu nehmen. 14. Der Wahlspruch lautet : Arbeit lustig und gediegen, was nicht fertig wird, bleibt liegen !!!